Keine Rutschgefahr mehr - Dank einer weltweit einzigartigen Technologie!
Mit der Slipstop-Technologie produzieren wir mikroskopisch feinste, V-förmige Mikroporen in Ihren Fliesen- bzw. Natursteinboden, welche mit freiem Auge absolut nicht sichtbar sind und bei Nässe mit Hilfe des sog. "Saugnapf-Effektes" für einen hervorragenden Gripp und Rutschsicherheit im Sinne der Norm (Ö-Norm Z-1261, E-DIN 51131 bzw. EN13893) sorgen.
Die Lebensdauer unserer Anti-Rutsch-Behandlung beträgt unter Einhaltung der Slipstop-Reinigungsempfehlungen weit über 10 Jahre ohne Nachbehandlung, unsere Gewährleistung beträgt 5 Jahre!
Folgende Arbeitsschritte führen wir aus:
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Herstellung einer Musterfläche, Messung des Reibwertes und praktischer Test des Gripps bei Nässe
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Grundreinigung mit 2 verschiedenen Reinigern (S085+S015 bzw. S055 bei kalkhältigem Naturstein
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Slipstop-Antirutschbehandlung
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Nachreinigung, Endkontrolle, Normmessungen
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Erstellung des Messprotokolles gem. Norm (Ö-Norm Z1261, E-DIN 51131 bzw. EN13893)
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Absolute Sicherheit für unsere Kunden:
Sollte der äußerst seltene Fall eintreten, dass nach der Herstellung der Musterfläche der Boden- reibwert bei Nässe nicht erreicht wird bzw. ein sonstiges Kriterium nicht erfüllt werden können, stoppen wir die weitere Ausführung und es entstehen dem Kunden keine Kosten!
Einzigartiger Service:
Unser einzigartiger Kundenservice bietet bei in ständig in Benützung befindlichen Bodenflächen auch die Ausführung der Arbeiten ausserhalb von Öffnungszeiten (zB. in der Nacht oder am Wochenende).
Wichtige Information:
Bei Neubau/Sanierung sind für die Auswahl von Fliesen- und Steinböden die sogenannten Rutschhemm-klassen vorgesehen (zB R9, R10...). Dies bedeutet, dass nur Materialien mit nachweislich geprüfter Rutsch-hemmklasse eingebaut werden dürfen. Darauf achtet der jeweilig mit dem Auftrag betraute Fliesenleger bzw. Steinmetzbetrieb.
Nachdem jedoch ein Gebäude in die Benützung übergeht, ist der jeweilige Betreiber dafür verantwortlich, dass die Beschaffenheit des Bodens in diesem Zustand bleibt, und nicht durch unsachgemäße Reinigung bzw. Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel plötzlich zu einer großen Gefahr für Mitarbeiter, Gästen bzw. Kunden wird.
Im Falle eines Unfalles (Ausrutschen) mit Personenschaden wird in den meisten Fällen ermittelt, ob ein Boden als rutschsicher oder als gefährlich einzustufen ist. Der Zustand wird gemäß E-DIN51131 bzw. EN13893 bzw. Ö-Norm Z1261 mit einem speziellen Bodenreibwerts-Messgerät (GMG200) gemessen.
Der Reibwert sollte in jedem Fall über 0,45 μ betragen! Unter einem Reibwert von 0,33 μ spricht man sogar von "grober Fahrlässigkeit" und es kann zB. der Betreiber bei Unfällen mit Personenschaden voll zur Rechenschaft gezogen werden.
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